Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich: Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer Thorsten Schmidt und den Auftraggebern über Beratungen und sonstige Dienstleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
     
  2. Umfang und Ausführung des Auftrags:
    (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Regeln ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags sachverständige Hilfspersonen hinzuzuziehen.
    (2) Erbringt der Auftragnehmer Ergebnisse schriftlich, so ist die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Absprachen oder Auskünfte des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
     
  3. Aufklärungspflichten des Auftraggebers:
    (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer rechtzeitig alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen. Er muss dem Auftragnehmer alle für die Leistung wichtigen Umstände mitteilen, auch solche, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
    (2) Der Auftragnehmer kann die vom Auftraggeber gemachten Angaben (insbesondere Zahlen, Daten, Fakten) als richtig voraussetzen, muss aber auf ersichtliche Fehler hinweisen.
     
  4. Schutz des geistigen Eigentums: Der Auftraggeber garantiert, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer erstellten Gutachten, Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen usw. nur für seinen eigenen Gebrauch verwendet werden.
     
  5. Mängelbeseitigung:
    (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln durch den Auftragnehmer. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung des Entgelts oder Rücktritt verlangen. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziff. 9.
    (2) Ansprüche wegen Mängeln müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.
     
  6. Haftung: Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    (1) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist – soweit zulässig – auf den Auftragswert begrenzt.
    (2) Haftung bei grobem Verschulden: Sofern der Auftrag im Rahmen eines Gewerbebetriebs erteilt wurde, gelten die Beschränkungen aus Abs. (1) auch bei grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers (ausgenommen Vorsatz). 
    (3) Vereinbarung höherer Haftungsgrenzen: Auf Verlangen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer gegen Kostenersatz eine höhere Haftungssumme anbieten (z. B. durch Höherversicherung).
    (4) Ersatzweise Haftungsbeschränkung: Ergeben sich bei Abschluß des Auftrags besondere Risiken, so ist die Haftung des Auftragnehmers im Schadensfall auf das vertraglich bestimmte Risiko beschränkt, wenn für den Auftraggeber die Begrenzung nach Abs. (1) nicht anwendbar ist.
    (5) Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regelungen (§§ 195 ff. BGB, in der Regel drei Jahre nach Leistungsabnahme).
     
  7. Annahmeverzug und Mitwirkung des Auftraggebers: Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug oder unterlässt eine Mitwirkungspflicht, so kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Der Auftragnehmer behält in diesem Fall Ansprüche auf Ersatz des Aufwands und weitergehender Schäden.
     
  8. Vergütung: (1) Der Auftragnehmer erhält das vereinbarte Honorar zuzüglich Auslagen. Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Angemessene Vorschüsse können verlangt und die Leistung bis zur vollen Begleichung ausgehändigt werden. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
     
  9. Anzuwendendes Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

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